Im neuen Jahr Unterstützung für Ihr Projekt beantragen

Im neuen Jahr Unterstützung für Ihr Projekt beantragen

Im neuen Jahr Unterstützung für Ihr Projekt beantragen

# Kirchengemeinde

Im neuen Jahr Unterstützung für Ihr Projekt beantragen

Unser Kirchenkreis ist reich an Menschen mit Ideen, die Probleme erkennen und Lösungsansätze sehen. Dabei bringen sie unterschiedliche Lebenserfahrungen, Glaubensformen und Überzeugungen mit.

Wir, die Mitglieder vom "Ausschuss für Diakonie und Soziales", wollen helfen, indem wir diese Menschen in unseren Kirchengemeinden durch Impulse, Beratung und Co-Finanzierung ihrer Projekte unterstützen. Dabei setzen wir auf ein Miteinander auf Augenhöhe für eine vielfältige Gemeinschaft in unserer Kirche und underen Heimatgemeinden. Unser Ansporn ist die christliche Nächstenliebe.

„Ein jeder von uns lebe so, dass er seinem Nächsten gefalle zum Guten und zur Erbauung.“ Römer 15,2

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Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind alle nachstehend aufgeführten Kirchengemeinden, Vereinigungen, Vermögensmassen und Personen aus dem Gebiet des Kirchenkreises Egeln.

  • alle Kirchengemeinden
  • alle Kitas in kirchlicher Trägerschaft
  • alle diakonischen Einrichtungen einschließlich deren Kitas
  • Einzelpersonen in Notlagen über den Superintendenten
  • Stiftungen

Vergabekriterien

Die Vergabe von Zuschüssen oder anderen Zuwendungen soll an die nachstehenden

Kriterien gebunden sein:

(a) Nachhaltige Projekte und Maßnahmen diakonischer Arbeit.

(b) Projekte und Maßnahmen diakonischer Arbeit, wenn diese nicht refinanziert sind über Entgelte, Elternbeiträge etc.

(c) Projekte und Maßnahmen diakonischer Arbeit, die öffentlich gefördert werden, die Projekttragenden aber den Eigenanteil nicht vollständig allein aufbringen können.

(d) Einzelpersonen über ihre Kirchengemeinde sowie Einzelpersonen in Notlagen, wobei Kirchenzugehörigkeit dabei nicht Bedingung bzw. Voraussetzung ist - Notlagen können sein:

  • Sterbefall
  • Unglücksfall
  • Beihilfe für Kinderfahrten bei Bedürftigen wie z.B. Urlaubsfahrten, Freizeitteilnahme
  • Umzugskosten – Überbrückungshilfen
  • Essengeld

... Beihilfen für Schulden- oder Zinstilgung werden nicht gewährt. Hier ist die Schuld nerberatung zu empfehlen.

(e) Die Herrichtung von Räumlichkeiten, die nachgewiesen schwerpunktmäßig für die sozialdiakonische Arbeit genutzt werden.

(f) In Ausnahme fällen Aufwandsentschädigungen oder Honorarkosten bis 100,00 € für Projekte und Maßnahmen sozial-diakonischer Arbeit, die zeitlich begrenzt sind. Wiederholungsanträge sind möglich.

(g) Die Ehrenamtspauschale kann auf Antrag bis zu 720,- € jährlich gefördert werden. Der Kirchenkreis Egeln erwartet je nach Charakter der Maßnahme eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit, die in der Antragsstellung schon näher erläutert werden soll und nachgewiesen werden muss.

Ausschlusskriterien

  • Wenn Kirchengemeinden im Fall eines Antrages keinen Eigenanteil beitragen,
  • Projekte und Maßnahmen, die nicht im Interesse des Kirchenkreises stehen.

Höhe des Zuschusses

Die Zuschüsse betragen:

  • bei Institutionen in der Regel bis zu 50 % der Gesamtkosten, in Ausnahme fällen bis zu 100 % der Gesamtkosten.
  • bei Einzelpersonen in Notlagen in der Regel bis zu 400,00 €  je Bedarfslage, Ausnahmefälle sind möglich.

Einzureichende Unterlagen

  • Protokollbuchauszug vom GKR-Beschluss
  • Formloser Antrag an den Kirchenkreis

Kontakte

Vorsitz: Ulrike Peter (ulrike.peter@kk-egeln.de) Stellvertretung: Hendrik Fries (hendrik.fries@kk-egeln.de) Weitere Mitglieder sind Marlies Gahl, Nicole Gallinat, Jutta Volkhammer und Hans-Ekkehardt Stieglitz.

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