Das Kreiskirchenamt Harz-Börde besetzt zum 01.01.2022 bzw. zum nächstmöglichen Termin unbefristet
die Stelle
einer Ortskraft für Arbeitssicherheit (m/w/d)
Ausbildungsvoraussetzungen:
• erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zur Ortskraft für Arbeitssicherheit
(Teilnamebestätigung der Berufsgenossenschaft und Bestätigung der Landeskirche)
• Zugangsvoraussetzungen zur Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
(berufliche Qualifikation als Ingenieur, Techniker oder Meister)
Arbeitsaufgaben - Betreuung kirchlicher Einrichtungen von Kirchenkreisen hinsichtlich:
• Ortsbegehungen kirchlicher Einrichtungen, auch gemeinsam mit Betriebsärzten
• Mithilfe bei Mängelbeseitigung durch die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen
• Unterstützung von Kirchengemeinden und kirchlichen Einrichtungen zu Fragen der
Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
• Durchführung von Informations- und Schulungsveranstaltungen für kirchliche
Einrichtungen und ehrenamtliche Mitarbeiter hinsichtlich der Umsetzung arbeitstechnischer und
arbeitsmedizinischer Vorgaben
• Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
• Notfallorganisation (Brandschutz und erste Hilfe)
• Teilnahme an Arbeitsschutzausschüssen und landeskirchlichen Treffen
• Mitarbeit an gesamtkirchlichen Projekten der EFAS zum Arbeitsschutz
Wir erwarten:
• Selbständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
• gute Kommunikationsfähigkeit
• Bereitschaft zu fachlicher Fort- und Weiterbildung
• Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten
• Kenntnisse der einschlägigen Rechtsgrundlagen
• Versierter Umgang mit EDV, insbesondere MS-Office sowie die Bereitschaft, sich in
für die Tätigkeiten notwendige Software einzuarbeiten
• Schnelle Auffassungsgabe, Flexibilität, Diskretion sowie eine engagierte und
teamorientierte Arbeitsweise
• Kenntnisse kirchlicher Strukturen und die Bereitschaft das christliche Profil der
Einrichtung mitzutragen
• Führerschein und eigener PKW
Wir bieten:
• Abwechslungsreiche und vielseitige Aufgaben
• Gleitzeitmodell
• Betriebliche Altersversorgung
• Jahressonderzuwendung
• Vermögenswirksame Leistungen
• Urlaub über den gesetzlichen Rahmen hinaus
Die unbefristete Stelle hat einen Beschäftigungsumfang von 50 Prozent (20 Wochenstunden).